29. April 2024
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Brückentage – Clever nutzen, Urlaub verdoppeln

Egal ob Malediven, Rügen oder Balkonien – Urlaub ist Balsam für die gestresste Seele. Blöd nur, dass diese kostbare Zeit begrenzt ist. Durchschnittlich 28 Urlaubstage hat der Deutsche zur Verfügung. Mit cleverer Planung können Arbeitnehmer Brückentage nutzen und noch mehr freie Zeit herausholen. Um sicher zu gehen, dass es auch klappt mit der erhofften Auszeit, sollte man sich möglichst rechtzeitig mit der Urlaubsplanung befassen. Es ist schließlich nicht ganz abwegig, dass manch ein Kollege auch von dem einen oder anderen verlängerten Wochenende träumt. Eine gute Gelegenheit bietet sich noch in diesem Jahr. Weil Neujahr ein gesetzlicher Feiertag ist, kann jeder, der am 31. Dezember frei macht, mit Einsatz eines einzigen Urlaubstages ein viertägiges Wochenende genießen. Zu Ostern ist es sinnvoll, Urlaub für die Zeit vom 15. bis 26. April einzureichen. Dank Karfreitag am 19. und Ostermontag am 22. April werden so aus acht Urlaubstagen satte 16. Am 1. Mai ist Tag der Arbeit. Wer sich vom 29. April bis 3. Mai von dieser lästigen Pflicht abmeldet, muss nur vier Urlaubstage nehmen und kann neun Tage am Stück frei machen. Vier geben neun nehmen – die verführerische Rechnung geht auch am Pfingstmontag auf. Der Feiertag fällt in diesem Jahr auf den 10. Juni. Warum die Zeit vom 11. bis 14. Juni nicht gleich noch mitnehmen? Ein schönes langes Wochenende wartet auf Arbeitnehmer, die am Freitag, 4. Oktober, die Lücke zum Tag der deutschen Einheit schließen. Dieser ist bekanntlich am 3. Oktober. Auch der Reformationstag am 31. Oktober fällt im kommenden Jahr auf einen Donnerstag. Also Brückentag nutzen und vier entspannte Tage genießen. Wer vom 23. Dezember bis zum 3. Januar Urlaub beantragt, kann inklusive der Weihnachtsfeiertage und Neujahr aus sieben Urlaubstagen 16 freie Tage am Stück machen.

Resturlaub nicht verfallen lassen!

Der Urlaubsanspruch ist grundsätzlich aufs jeweilige Kalenderjahr beschränkt. Arbeitnehmer müssen daher ihre kompletten Urlaubstage bis zum 31. Dezember nehmen, um ihr Recht nicht zu verwirken. Nur wer seinen Urlaub wegen Krankheit oder betrieblichen Gründen nicht antreten konnte, kann den Resturlaub aufs Folgejahr übertragen. In der Regel muss dieser dann bis zum 31. März genommen werden. Bisher war jeder Arbeitnehmer selbst dafür verantwortlich, seinen Urlaubsanspruch geltend zu machen. Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofes nimmt Arbeitgeber seit diesem Jahr allerdings stärker in die Pflicht. So muss der Chef seine Angestellten mittlerweile auffordern, noch ausstehenden Urlaub zu nehmen.

© Foto: IdeaStudios / depositphotos.com

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