Nur langsam dürfen Gastrobetriebe wieder öffnen. Viele sind seit dem ersten Lockdown Mitte März 2020, teils mit kurzer Unterbrechung im Herbst, geschlossen. Das sind mehr als 12 Monate und nach einem Jahr Schließung erlischt in der Regel die Betriebserlaubnis. Zwar gibt es Ausnahmeregelungen, aber es muss eine Verlängerung beantragt werden. Die deutsche Bürokratie hat das in Paragraph 8 Satz 1 des Gaststättengesetzes geregelt. Betroffen sind davon neben Bars auch Diskotheken und Veranstaltungszentren. Zwar hat das Kieler Wirtschaftsministerium jetzt durch einen Erlass geregelt, dass Corona ein wichtiger Grund ist, um die Betriebserlaubnis zu verlängern. Die Verlängerung könne auch durch eine Allgemeinverfügung ausgesprochen werden, ohne dass Betreiber Einzelanträge stellen müssen.
Auch den rückwirkenden Erlass einer Allgemeinverfügung hält das Ministerium für möglich. „Damit sollen Betriebe geschützt werden, denen es nicht bewusst war, dass sie durch den Ablauf der Jahresfrist ihre Konzession verlieren“, erklärt Staatssekretär Thilo Rohlfs. Doch so einfach ist das alles nicht. Die Ordnungsämter der Kommunen versendeten Briefe an Gastronomiebetriebe, über die sich viele geärgert haben. Denn für eine Änderung der bestehenden Gaststättenerlaubnis sei „in jedem Fall eine Verwaltungsgebühr“ zu entrichten, schreibt ein Ordnungsamt an den Betreiber einer Gaststätte. Es drohe sogar ein Bußgeld, sollten Änderungen nicht aktualisiert werden. Bürokratische Hürden helfen niemandem weiter.
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