In der Juniausgabe gibt Ihnen die Hanseatische Steuerberatungsgesellschaft mbH (HBS) in Lübeck aktuelle Steuertipps zum Thema: Ehrenamtliche Tätigkeiten: Fiskus stellt bis zu 975 € pro Jahr zur Verfügung. Tipps gibt es auch zum Thema beruflich veranlasste Reisekosten.
Ohne ehrenamtliches Engagement würden viele Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens nicht funktionieren. Auch der Steuergesetzgeber hat die gesellschaftliche Bedeutung des Ehrenamts erkannt und daher eine steuerfreie Pauschale von 720 € pro Jahr festgeschrieben. Sie gilt z. B. für die Vergütung von Vereinsvorständen, -platzwarten, Jugendleitern oder Amateurschiedsrichtern.
Unser Tipp: Fragen Sie beim Steuerberater nach allen Voraussetzungen zur Gewährung dieser Pauschale nach. So lassen sich aus 720 € evtl. 975,99 € pro Jahr steuerfrei beziehen.
Aufwendungen für eine privat veranlasste Reise können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Aufwendungen für eine reine Dienstreise schon. Die Beweislast, dass es sich um eine Dienstreise handelt, trägt der Steuerpflichtige. Die Finanzverwaltung legt hieran regelmäßig strenge Maßstäbe. Um zu wissen, welche Reisekosten geltend gemacht werden können, sollte sich im Vorwege fachlicher Rat eingeholt werden.
Alle Informationen erhalten Sie unter
www.hbs-steuerberatung.de/infothek/.