29. März 2024
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Früh planen für entspannte Urlaubstage

Brückentage zu nutzen, um etwas länger Urlaub zu haben, lohnt sich in jedem Fall. Es macht Sinn, sich rechtzeitig damit auseinanderzusetzen, um die Urlaubstage früh anzumelden. Je früher das passiert, desto eher hat man auch die Chance, dass sie genehmigt werden.

Wie jedes Jahr, haben Sie auch 2017 die Gelegenheit durch wenige Urlaubstage Ihre freie Zeit etwas zu verlängern. Leider fällt Neujahr auf einen Sonntag und eignet sich schon einmal nicht.

Bis Ostern gilt es für die Menschen in Schleswig-Holstein dann eine Durststrecke zu überwinden, es sei denn, Sie haben in der Zeit Ihren Jahresurlaub geplant. Um Ostern herum, ergeben sich zwar keine Brückentage, aber im Wesentlichen zwei Möglichkeiten, um mit möglichst wenigen Urlaubstagen das Maximum an Freizeit zu erreichen. Reichen Sie einfach für die vier Tage vor Karfreitag, 14. April 2017, Urlaub ein. So werden aus vier Urlaubstagen durch Karfreitag und Ostermontag zehn freie Tage. Und das hört sich doch schon ganz gut an. Ebenfalls auf zehn freie Tage freuen Sie sich, wenn Sie vom Dienstag nach Ostermontag bis zum Freitag, 21. April, Urlaub beantragen.

Der „Tag der Arbeit“ fällt 2017 glücklicherweise auf einen Montag, so dass Ihnen Ende April/Anfang Mai ein verlängertes Wochenende zustehen könnte. Im Mai gibt es eine weitere Möglichkeit, Kurzurlaub zu planen – Christi Himmelfahrt. Der fällt wie immer auf einen Donnerstag. Nehmen Sie sich Freitag, den 26. Mai, frei und genießen Sie ein verlängertes Wochenende. Schon im Juni können Sie von einem weiteren Feiertag profitieren. Wer die Woche nach Christi Himmelfahrt frei nimmt, kann den Pfingstmontag nutzen. Dann müssen sich die Nordlichter wieder etwas gedulden, da einige Feiertage wie Fronleichnam und Mariä Himmelfahrt nicht in Schleswig-Holstein gesetzliche Feiertage sind. Dafür gibt es einmalig in diesem Jahr einen bundesweiten Feiertag, zu dem wir gleich noch kommen.

Zunächst feiern wir den Tag der deutschen Einheit am 3. Oktober, der zum Glück auf einen Dienstag fällt. Nehmen Sie am 2. Oktober frei und genießen Sie das lange Wochenende! Und jetzt kommt, wie versprochen, der Ausnahmetag 2017. Anlässlich des 500-jährigen Jubiläums von Martin Luthers Thesenanschlag wird der Reformationstag einmalig am 31.10.2017 ein bundesweiter Feiertag sein. Damit haben Sie durch einen Urlaubstag vier freie Tage, wenn Sie für den 30. Oktober Urlaub einreichen. Allerheiligen am 1. November ist hier im nördlichsten Bundesland kein gesetzlicher Feiertag.

Und schon sind wir wieder fast am Ende des Jahres angelangt. Die beiden Weihnachtsfeiertage (25. und 26. Dezember) fallen auf einen Montag und Dienstag. So benötigen Sie nur drei Urlaubstage. Reichen Sie dann noch vom 27. bis zum 29. Dezember Urlaub ein, kommen Sie insgesamt in den Genuss von 10 Tagen. Wie Sie sehen, lohnt eine gute Planung in jedem Fall.

©racamani – Fotolia.com

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