25. April 2024
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Short-News – Neue StVO

Ende April ist die neue StVO in Kraft getreten. Damit soll in erster Linie endlich mehr Schutz für Radfahrer und Fußgänger geschaffen werden. Weiter gibt es Vorteile für Carsharing und elektrisch betriebene Fahrzeuge. Härter bestraft werden Fahrer, die die Rettungsgasse blockieren und zu schnell fahren.

Nutzen Sie unerlaubt eine Rettungsgasse droht eine saftige Strafe: Es drohen Bußgelder zwischen 240 und 320 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg. Beim Nichtbilden einer Rettungsgasse gibt‘s ähnlich hohe Strafen. Weiter wird härter bestraft, wer zu schnell durch Orte fährt. Wer 21 km/h schneller fährt als erlaubt, muss 80 Euro zahlen, bekommt einen Punkt und einen Monat Führerscheinentzug. Außerorts ist schon ein Zuviel von 26 km/h strafbar. Und schon beim ersten Mal kann der Führerschein weg sein.

Das Halten auf Fahrradschutzstreifen ist ab sofort verboten. In schweren Fällen kann das bis zu 100 Euro kosten und außerdem bekommen Sie einen Punkt. Aufpassen muss man jetzt auch, wenn man Fahrräder, Fußgänger und Elektroroller überholt: Es gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern und außerorts von 2 Metern.

Auch wichtig: es gilt jetzt ein generelles Haltverbot auf Schutzstreifen. Die Schutzstreifen für den Radverkehr trennen den Rad- und den Autoverkehr mit einer gestrichelten weißen Linie. Autos dürfen dort zwar nicht parken, aber bislang noch bis zu drei Minuten halten. Dies führt vielfach dazu, dass die Radfahrer Schutzstreifen nicht durchgängig nutzen können, weil ihnen haltende Autos den Weg versperren. Deshalb wurde dort ein generelles Haltverbot eingeführt.

Die Details gibt’s unter www.bmvi.de

© Foto: BMVI

© Foto: BMVI
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