26. April 2024
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Neue Hilfsmaßnahmen…

…hören Sie dazu ein Statement von Bernd Buchholz. Schleswig-Holsteins Landesregierung hat weitere Hilfsmaßnahmen zur Abfederung von Folgen der Coronakrise beschlossen. Unterstützt werden damit vor allem jetzt auch Unternehmen mit Beschäftigten bis zu 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. „Aber auch Pflegekräfte sowie Bildungs- und Kultureinrichtungen sollen mehr Hilfen erhalten“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) jetzt nach langen Beratungen der Jamaika-Koalition.

Um die Mittelstandsunternehmen weiter zu stützen, wird laut Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) ein Landesprogramm für Betriebe mit 11 bis 50 Mitarbeitern aufgelegt. Hier habe es eine Förderlücke gegeben. Für jeden Betrieb gebe es bis zu 30 000 Euro, je nach Liquiditätsengpass. Insgesamt seien 150 Millionen Euro vorgesehen. „Mit diesem Programm würden dann insgesamt 98 Prozent aller Unternehmen im Land erreicht“, erklärte Buchholz. Antragsberechtigt sind alle Betriebe, die infolge der Coronakrise mittelbar oder unmittelbar in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. in einen Liquiditätsengpass geraten sind. Der Zuschuss werde allerdings nur gewährt, wenn die zu erwartenden Einnahmen und die schon vorhandene betriebliche Liquidität nicht ausreichen, die zukünftigen Betriebsausgaben zu decken. Anlagevermögen dagegen sei nicht zu berücksichtigen, da es nicht kurzfristig zur Verfügung stehe.

Immerhin gibt es in der Größenklasse von 10 bis 50 Beschäftigten rund 13.000 Unternehmen in Schleswig-Holstein, die so auch Unterstützung in der außergewöhnlichen Situation finden. Weitere Infos finden Sie unter www.ib-sh.de.

©Foto-Schleswig-Holsteins-Landesregierung
©Foto-Schleswig-Holsteins-Landesregierung

Hören Sie das Interview hier:

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Fotorechte: ©Schleswig-Holsteins Landesregierung

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