20. April 2024
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Günstiger Anschluss gesucht – Wer mehr hat, kann mehr bezahlen

(djd). Ein häufiger Fehler bei der Anschlussfinanzierung ist, dass veränderte Lebensumstände nicht in die Gestaltung der neuen Kreditkonditionen einfließen. Dabei hat sich bei vielen Immobilienbesitzern seit Kauf oder Bau des Eigenheims einiges verändert. Ob Hochzeit, Geburt oder Auszug der Kinder, all diese Ereignisse haben auch Auswirkungen auf den finanziellen Spielraum. Und: Die derzeit niedrigen Zinsen führen ohnehin zu geringeren Zinskosten. “Wenn es der finanzielle Rahmen zulässt, ist für viele jetzt ein Volltilgerdarlehen sinnvoll”, meint Nicole Kaack von Dr. Klein. “Innerhalb der neuen Zinsbindung begleichen die Kreditnehmer dabei die gesamte Restschuld – das wird von den Banken in der Regel mit noch besseren Konditionen belohnt.”

Riester: Der Staat hilft mit beim Frühjahrsputz
(djd). Ab 2018 gibt es beim Riestern mehr Geld vom Staat. Bei einem passgenauen privaten Altersvorsorgekonzept ist auch die fondsgebundene Riester-Rente eine Option. “Die staatliche Förderung in Form von Zulagen und eventuellen Steuerersparnissen sorgt für eine attraktive Gesamtrendite”, betonen die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). Riester-Vorsorgeprodukte seien speziell für Geringverdiener und Personen mit mehreren Kindern attraktiv. Das gilt noch mehr ab dem 1. Januar 2018: Denn ab dann steigt die Grundzulage von 154 auf 175 Euro, für jedes vor 2008 geborene Kind gibt es wie bisher 185 Euro, für einen seit 2008 zur Welt gekommenen Sprößling 300 Euro.

Onlinebuchführung für Unternehmer Papierkram war gestern
Wer kennt das nicht? Rechnungen, Quittungen und Belege sammeln, abheften und zum Steuerberater bringen. Mittlerweile kommen einige Rechnungen nur noch gegen Gebühr in Papierform, ansonsten werden sie digital versendet. Der Trend geht zur Onlinebuchführung. Sämtliche Belege werden digital gespeichert, rechte Maustaste und schon zum Steuerberater hochgeladen! Auf Wunsch hat der Unternehmer sogar online Zugang zu seinen Belegen, an denen gleich der entsprechende Buchungssatz angeheftet ist. Das wiederum ist vorteilhaft im Falle einer Betriebsprüfung. Es ist sogar möglich, die Belege über eine OCR-Erkennung laufen zu lassen. Die Software erkennt den Text- und Zahleninhalt der Rechnung und kann gleich mit einem Zahlungsvorschlag verknüpft werden. Ist zum Beispiel hinterlegt, dass ein bestimmter Lieferant Skonto gewährt, wird die Rechnung stets rechtzeitig mit diesem Vorteil gezahlt. Es geht nichts verloren, da alles digital gespeichert ist. Mit einer App können Tankbelege und Portoquittungen eingescannt werden und landen automatisch in den Steuerunterlagen. Durch diese Verfahrensdokumentation können die Belege nach dem Scannen entsorgt werden. Die Welt wird digital – auch in der Buchführung.

Rösler & Weißenfeld
Büro Eutin – Segenhörn 4
23701 Eutin
www.rwsteuer.de

Steuertipps vom Fachmann
In der Märzausgabe gibt Ihnen die Hanseatische Steuerberatungsgesellschaft mbH (HBS) in Lübeck aktuelle Steuertipps zum Thema: Kinder im Steuerrecht und private Krankenzusatzversicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Tipps gibt es außerdem zum Führen des Fahrtenbuchs.
Kinder schenken viel Freude, kosten aber auch viel Geld. Welche steuerlichen Vorteile der Fiskus für Eltern bereithält, sehen Sie wie folgt: Kinderbetreuungskosten: Kosten für Kindergärten, Kindertagesstätten, Ganztagspflegestellen und Tagesmütter können zu zwei Dritteln, max. € 4.000,- pro Kind und Jahr, als Sonderausgaben abgezogen werden. Auch Kindergeld und Kinderfreibeträge sowie Entlastungsbeträge für Alleinerziehende und Ausbildungsfreibeträge können in Anspruch genommen werden. Unser Tipp: Lassen Sie sich beim Steuerberater einen Termin für Ihre private Steuererklärung geben. Die private Krankenzusatzversicherung: Arbeitgeberzuschuss fällt unter die 44-€-Grenze. In der Regel sind Zuwendungen oder Vorteile, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zukommen lässt, bei diesen lohnsteuerpflichtige Einkünfte. Ausnahmen von der Regel gibt es viele. Eine dieser Ausnahmen ist der sogenannte „steuerfreie Sachbezug“ mit einem Wert von bis zu € 44,- pro Monat. Die bekanntesten Sachbezüge, die wir kennen sind der Benzingutschein und Warengutscheine.

Abschließend geht es um das ordnungsgemäße Fahrtenbuch. Wer als Unternehmer oder Angestellter einen Firmenwagen auch privat nutzt, steht vor der Frage, ob der sogenannte private Nutzungsvorteil nach der pauschalen 1-%-Regelung oder durch den Nachweis des tatsächlich entstandenen Aufwands per Fahrtenbuch ermittelt werden soll. Während die 1-%-Regelung gemeinhin den Vorteil der Vereinfachung für sich beanspruchen kann, ist steuerlich gesehen das Fahrtenbuch der pauschalen Methode oftmals vorzuziehen. Wichtig ist es, ein Fahrtenbuch, das Sie im Handel erhalten, vollständig, zeitnah und richtig auszufüllen. Hierzu gehören das Datum, die Uhrzeit, die Reiseroute, Besonderheiten (Stau, Umleitung etc.), der Grund der Fahrt (mit Kundennamen/Lieferantennamen oder Ähnlichem) sowie natürlich der Kilometerstand. Wenn getankt wurde, muss das ebenfalls unter Angabe der getankten Menge vermerkt werden. Dem Kriterium “zeitnahes Erstellen” kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu: Ist es nachweislich nicht erfüllt, entfällt die Möglichkeit, das Fahrtenbuch als Nachweis einer geringeren privaten Nutzung geltend zu machen. Wie Sie sehen, werden detaillierte Informationen von Ihnen erwartet. Vereinbaren Sie einen Termin und erkundigen Sie sich beim Steuerberater nach den Einzelheiten.

HBS
Hanseatische Steuerberatungsgesellschaft mbH
Diplom-Kaufmann (FH) Steuerberater
Boy-Iven Pertzel
Im Winkel 1
23556 Lübeck
www.hbs-steuerberatung.de

Foto: Gina Sanders – Fotolia.com

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